Aktuelles

BAföG: Verdiensterhöhung Minijob muss vom BAföG-Empfänger mitgeteilt werden

Das BAföG-Amt weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass sich die Erhöhung der Verdienstgrenze des Minijobs von 520 € auf 538 € auf den Förderungsbetrag auswirken kann. Dieser Mehrverdienst führt in der Regel zu einer Neuberechnung des Förderungsbetrages, weil sich der Einkommensfreibetrag nach § 23 BAföG nicht erhöht hat. 

Auch wenn das Geschwisterkind ab 01/2024 mehr als die bisher angegeben 520 € pro Monat verdient, kann dies einen geänderten Förderungsbetrag zur Folge haben. 

Die Erhöhung des eigenen Einkommens und/oder des Geschwisterkindes muss im Rahmen der Mitwirkungsverpflichtung dem BAföG-Amt schriftlich mitgeteilt werden, z. B. durch eine formlose Erklärung (sogenannte Änderungsanzeige) und der Verdienstabrechnung aus Januar 2024. Bitte nutzen Sie für die Nachreichungen das Upload-Portal auf BAföG-Digital.

Bei Fragen wenden Sie sich an die für Sie zuständige Sachbearbeitung.

Neuorganisation BAföG-Amt

Ab dem 01.03.2023 ändern sich die Buchstabenaufteilungen und Ansprechpersonen.

Achten Sie bitte unbedingt auf die neue E-Mail-Adresse und Telefonnummer Ihrer zuständigen Ansprechperson!

Die Zuständigkeit richtet sich weiterhin unter anderem nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.

Informationen zum Heizkostenzuschuss 2 - 12.04.2023

Liebe Auszubildende,

gemäß § 2 HeizkZuschG haben nicht bei den Eltern wohnende auszubildende Personen, denen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für mindestens einen Monat im Zeitraum 01.09.2022 bis 31.12.2022 bewilligt wurden, Anspruch auf einen zweiten Heizkostenzuschuss in Höhe von 345,00 € auf Grund stark gestiegener Energiekosten.

Ausgeschlossen sind auszubildende Personen, die in dem genannten Zeitraum einen Anspruch auf Wohngeld hatten und nach den §§ 5 und 6 des Wohngeldgesetzes bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt wurden, auch wenn ihnen wegen § 2 Absatz 3 HeizkZuschG kein Heizkostenzuschuss für den Wohngeldhaushalt bewilligt wurde.

Die Auszahlung ist per 31.03.2023 erfolgt, die diesbezüglichen Bescheide wurden versandt.

Informationen zur Corona-Pandemie

Liebe Auszubildende,

  • das Amt für Ausbildungsförderung Bremen, sowie die Außenstelle Bremerhaven sind ab dem 16.03.2020 für den Publikumsverkehr geschlossen.
  • ein telefonischer Kontakt ist weiterhin möglich.
  • Dokumente können Sie über das Upload-Portal im Bereich "Online-Antrag" schicken.
  • nutzen Sie zur Einreichung von Unterlagen bitte vorrangig das oben genannte Upload-Portal, da hier ein Zugriff aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt ist. Bitte haben Sie für die Einschränkungen Verständnis, sie dienen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes in Ihrem Sinne.
  • Einschränkungen oder Verzögerungen in Ihrer Ausbildung, die durch den Coronavirus bedingt sind, werden einzelfallbezogen geprüft und in angemessenem Umfang berücksichtigt, sofern dieses im Rahmen des BAföG möglich ist. Bitte bewahren Sie entsprechende Unterlagen und Nachweise auf und reichen Sie diese zu gegebener Zeit ein.
  • bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung auf Grund der vielen Anträge länger als gewöhnlich dauern kann. Wir bitten Sie, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand sowie zum Eingang von nachgereichten Unterlagen abzusehen. Sofern Sie das Upload-Portal nutzen, erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung und auch Statusmeldungen zum Bearbeitungsstand.        
  • weitere pandemiebedingte Regelungen finden Sie auch fortlaufend aktualisiert unter https:\\bafög.de.

 

Videos

Bitte beachten Sie die neu installierten Videos im Bereich der allgemeinen Informationen zum BAföG:

"Antworten auf allgemeine Fragen zum BAföG"
"So füllst Du Deinen BAföG-Antrag aus..."
"Ausfüllhilfe zum BAföG Formblatt 5"

 

Weitere Informationen

Andere aktuelle Informationen gibt es derzeit keine.

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