FAQ / Häufige Fragen

Bewerbungsverfahren

1. Wie bewerbe ich mich um einen Platz in einer Wohnanlage?

Einfach online auf www.stw-bremen.de/de/wohnraumantrag. Für Zimmer in Wohngemeinschaften bitte u.a. Ziffer 7 beachten.

2. Wann kann ich mich bewerben?

Es ist jederzeit möglich sich für einen Wohnplatz zu bewerben und auf die Bewerber:innenliste gesetzt zu werden. Allerdings besteht erst dann Anspruch auf einen Wohnplatz, wenn alle Unterlagen, die auf unserem Wohnraumantrag gefordert sind, vorliegen. Ganz wichtig ist es, nach Studienplatzzusage (Zulassungsbescheid) schnellstmöglich die Immatrikulationsbescheinigung der Universität Bremen, Hochschule Bremen, HfK Bremen oder Hochschule Bremerhaven einzureichen.

3. Kann ich auch als »Nichtstudent« ein Zimmer mieten?

Nein. Es müssen die Voraussetzungen gemäß Ziffer 2 erfüllt sein.

4. Was passiert, wenn ich ein Wohnangebot für ein Appartement ablehne?

Wer ein Wohnangebot ablehnt, kann sich lediglich auf einen Platz in unseren Wohngemeinschaften bewerben. Der Anspruch auf die Zuweisung eines anderen Wohnplatzes besteht nicht. Ausnahmen gelten für studienbedingte Abwesenheit.

5. Wie werde ich benachrichtigt?

Die Vergabe der Appartements erfolgt nach einer Bewerber:innenliste. Bei Verfügbarkeit erfolgt automatisch eine Mitteilung per E-Mail.

6. Was beinhaltet der Mietpreis?

Neben der Miete die wesentlichen Nebenkosten einschließlich Internetzugang.

7. Kann ich mich für ein Zimmer in einer bestehenden Wohngemeinschaft bewerben?

Für Zimmer in Wohngemeinschaften besteht ein Mitspracherecht der WG-Bewoner:innen. Hier ist das Einverständnis der jeweiligen WG von der Bewerber:in einzuholen. Der Kontakt mit der WG kann direkt über die Homepage aufgenommen werden. Die Voraussetzungen gemäß Ziffer 2. müssen aber vorliegen.

8. Wie lange kann ich in einer Wohnanlage des Studierendenwerks wohnen?

Die maximale Wohnzeit beträgt 36 Monate, wenn der Mietvertrag erstmalig zum 01.04.2024 oder später geschlossen wurde. Für Studierenden, die bereits unmittelbar zuvor einen Mietvertrag bei uns hatten, gilt eine maximale Wohnzeit von 60 Monaten.

Ausstattung und Arten des Wohnraums

9. Welche Wohnformen werden angeboten?

Es werden Zimmer in Wohngemeinschaften und Appartements angeboten.

10. Was ist ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft?

Sie mieten ein Zimmer und teilen die sanitären Anlagen sowie die Küche mit den anderen WG-Mitgliedern.

11. Was versteht man unter Appartement?

Eine abgeschlossene Wohneinheit mit eigener Kleinküche und eigenem Bad.

12. Stehen Familienwohnungen zur Verfügung?

In begrenztem Umfang stehen Familienwohnungen zur Verfügung. Eine telefonische Rücksprache wird empfohlen.

13. Ist der Wohnraum möbliert?

Ja. Die Ausstattung kann in den einzelnen Wohnanlagen jedoch variieren. Haushaltsgegenstände und Bettzeug sind jedoch in jedem Fall mitzubringen.

Ausstattung der Wohnanlagen

14. Kann ich meine Wäsche in der Wohnanlage waschen?

Ja. In jeder Wohnanlage stehen Waschmaschinen und Wäschetrockner gegen eine geringe Gebühr zur Verfügung.

15. Sind Fahrradabstellmöglichkeiten vorhanden?

Ja, in allen Wohnanlagen.

16. Gibt es Parkmöglichkeiten für mein Auto?

In den meisten Wohnanlagen stehen Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Nach Vertragsabschluss

17. Kann die Regelwohnzeit von 60 Monaten verlängert werden?

Nein. Einzelfälle prüfen wir, bei ausreichender Begründung, auf individuelle Anfrage.

18. Muss ich eine Kaution hinterlegen?

Ja. Vor Vertragsbeginn ist die 1. Miete mit Kaution zu zahlen.

19. Wo bekomme ich den Schlüssel für meinen Wohnraum?

Nach Terminvereinbarung vom zuständigen Hausmeister.

20. Welche Bedingungen muss ich für eine Untervermietung einhalten?

Für eine Untervermietung muss mindestens 3 Wochen vor Beginn der dafür vorgesehene Antrag komplett ausgefüllt und mit allen notwendigen Unterlagen bei der für die jeweilige Wohnanlage zuständigen Person eingereicht werden. Weitere Informationen befinden sich auf dem Antrag zur Untervermietung.