Stipendium

Not leidende Studierende aus Entwicklungsländern können ein Stipendium erhalten, sofern sie sich in der Abschlussphase ihres Erststudiums befinden.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die sogenannte DAC (Development Assistance Committee) - Länderliste herausgegeben, welche die Entwicklungsländer definiert.

In den Vergabezeiträumen

01.03. bis 31.08. und 01.09. bis 28./29.02.

eines Kalenderjahres stehen grundsätzlich Mittel für die Vergabe von Stipendien an Not leidende Studierende aus Entwicklungsländern zur Verfügung. Die Vergabemittel sind auf maximal 30 Stipendiaten begrenzt.

Ein Stipendium kann unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:

  • Es muss sich um ein Erststudium handeln, und der Studierende muss spätestens am Ende des Wintersemesters (Vergabezeitraum 01.03. bis 31.08.) bzw. am Ende des Sommersemesters (Vergabezeitraum 01.09. bis 28./29.02.) die Ausbildung voraussichtlich abgeschlossen haben, was durch die jeweilige Hochschule im Abschnitt II des Antragsvordruckes zu bestätigen ist. Im Falle einer Antragstellung für eine Verlängerung des Stipendiums muss nachgewiesen werden, dass der Abschluss bis zum Ende des jeweiligen Vergabezeitraumes erfolgen wird.
  • Nachweis eines rechtsgültigen Aufenthaltstitels zu Studienzwecken für die Studienorte Bremen und Bremerhaven.
  • Nachweis der Hauptwohnung im Lande Bremen seit mindestens einem Jahr, bezogen auf den Tag des Antragsschlusses (nicht bezogen auf den Vergabezeitraum).
  • Nachweis bisheriger Eigenfinanzierung des Studiums (eigene Einkünfte, eigenes Vermögen, Unterhaltszahlungen, Zuwendungen Dritter) und Erklärung, dass und weshalb die Eigenfinanzierung oder die Finanzierung von anderer Seite nicht mehr möglich ist.
  • Keine Förderung von Zweit- (Ausnahme Master-Studium), Aufbau-, Ergänzungs- oder Promotionsstudien, das gilt auch dann, wenn bereits ein Studium im Heimatland oder in einem sonstigen ausländischen Staat abgeschlossen wurde.
  • Keine Förderung für Studierende, die bereits nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert wurden, die Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - SGB XII - erhalten oder die bereits zwei Semester nach den Richtlinien des Senators für Bildung, Wissenschaft und Kunst und des Senators für Gesundheit, Jugend und Soziales über die Vergabe von Stipendien nach den Richtlinien vom 09.11.1993 / 28.12.1994 gefördert wurden.

Anträge sind grundsätzlich an 2 bestimmten Tagen im Januar (Vergabezeitraum 01.03. bis 31.08.) und an 2 bestimmten Tagen im Juli (Vergabezeitraum 01.09. bis 28./29.02.) abzugeben. Die genauen Tage werden gesondert bekannt gegeben. Bitte beachten Sie hierzu die entsprechenden Veröffentlichungen auf unserer Homepage.

FrauWellbrock-Haren
Ihre Ansprechpartnerin
service-buero.bafoeg [at] stw-bremen.de