Darlehenstilgung

Die Gesamtdarlehensbelastung für Studierende an Höheren Fachschulen und für Schüler an Akademien ist auf 10.010,00 € begrenzt. Das unverzinsliche Staatsdarlehen wird frühestens fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer fällig und ist mit monatlichen Raten (z. Z. 130,00 €) zu tilgen.

Zuständig für den Darlehenseinzug ist das Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln.