Ausland: Mittel- und Südamerika

Die Zuständigkeiten für die Förderung von Ausbildungen im Ausland nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Auslands-BAföG) wurden auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt.

Das Studierendewerk Bremen AöR, Amt für Ausbildungsförderung, ist für die Bereiche Mittelamerika und Südamerika (inklusive der karibischen Inseln) zuständig.

Bitte richten Sie Ihren Antrag an:

Studierendenwerk Bremen AöR
-Amt für Ausbildungsförderung /
Studierenden-BAföG (Ausland)-
Bibliothekstraße 7
28359 Bremen

Bitte beachten Sie, dass bei Schriftverkehr IMMER die Förderungsnummer anzugeben ist. Nur so ist eine einwandfreie Zuordnung gewährleistet. Sollten Sie noch keine Förderungsnummer erhalten haben, geben Sie bitte UNBEDINGT Ihre Ausbildungsstätte (z. B. Hochschule oder Universität im Ausland, Praktikumsstelle im Ausland etc.) an.

Die Formblätter zur Antragstellung liegen im Foyer der Ebene 0 des Studierendenhauses aus. Sie können auch unter folgendem Link heruntergeladen werden:
www.bafög.de/de/alle-antragsformulare-432.php.

Hier finden Sie auch eine Übersicht, welche Behörde für welche anderen Ausbildungsländer zuständig ist.