BAföG Schriftzug
02.02.2021

BAföG: Informationen zur Förderungshöchstdauer

Wir bitten zu beachten, dass eine Verschiebung der Förderungshöchstdauer bzw. des Vorlagezeitpunktes für den Leistungsnachweis aufgrund der Anpassung der Regelstudienzeiten erst erfolgen kann, wenn die geplanten gesetzlichen Änderungen in Kraft getreten sind (final voraussichtlich Ende Februar / Anfang März). Vorher ist eine Anpassung leider nicht möglich. Wir weisen darauf hin, dass eine erneute Antragsstellung zur Inanspruchnahme erforderlich ist. Dies kann bereits jetzt, vor In­kraft­tre­ten der gesetzlichen Regelung, geschehen!

Wir bitten um regelmäßige Beachtung dieser Seite und darum, von Rückfragen abzusehen.