Abbildung von einem Stempel auf Aktenbergen

Bescheiderteilung, Bewilligungszeitraum

Über die endgültige Entscheidung / Höhe der Förderung werden Sie durch einen Bewilligungsbescheid unterrichtet, aus dem hervorgeht, ob Förderung gewährt wird, in welcher Höhe, wie sich der Förderungsbetrag errechnet etc. Förderungsbeträge unter 10,00 € werden nicht ausgezahlt. Monatliche Förderungsbeträge, die nicht volle Euro ergeben, sind bei Restbeträgen bis zu 0,49 € abzurunden und von 0,50 € an aufzurunden. Die Bewilligung wird im Normalfall für jeweils ein Jahr ausgesprochen. Sie läuft in der Regel zum Schulende des Folgejahres aus, mit Beginn der Sommerferien.

Um eine nahtlose Weiterförderung zu gewährleisten, müssen die Wiederholungsanträge spätestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes vollständig im Studierendenwerk vorliegen. Verspätet oder unvollständig eingereichte Anträge können nur nachrangig bearbeitet werden.

Nur die rechtzeitige Abgabe der Wiederholungsanträge verhindert eine Zahlungsunterbrechung.