BAföG Schriftzug

Rückzahlung

Bei einer Rückforderung ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob es sich um eine

  • Rückzahlung zur Darlehenstilgung
  • Rückzahlung einer BAföG-Rückforderung

handelt.

Die Rückzahlung zur Darlehenstilgung (der Förderungsanteil des unverzinslichen Darlehensteils gemäß § 17 BAföG) ist an das Bundesverwaltungsamt Köln, in der Regel nach Erlass eines gesonderten Feststellungsbescheides von dort, zu leisten.

Die Rückzahlung einer BAföG-Rückforderung (der Förderungsanteil des in der Regel gezahlten Zuschusses UND des unverzinslichen Darlehensteils gemäß § 17 BAföG) ist an das Land Bremen, nach Erlass eines gesonderten Rückforderungsbescheides des Amtes für Ausbildungsförderung, zu leisten.