2019-07-29

Automatischer Änderungsbescheid für Bezieher*innen von BAföG-Leistungen ab 1. August!

Wenn Sie bereits BAföG-Leistungen beziehen, ergeht nach Inkrafttreten des 26. BAföG-Änderungsgesetz automatisch ein neuer BAföG-Änderungsbescheid, der die ab 1. August geltenden Bedarfssätze und Freibeträge berücksichtigt. Sie müssen nichts tun und erhalten automatisch einen Änderungsbescheid! Die Erteilung der Bescheide und die Zustellung werden jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten von Rückfragen abzusehen. 

Achtung: die Gesetzesänderung wird für laufende Bewilligungszeiräume erst ab 1.10. wirksam!

Ihr BAföG-Team