Abbildung Zeitungsrolle
2020-03-27

Corona-Pandemie: Jetzt BAföG-Leistungen beantragen!

Die Folgen der Corona-Pandemie bringt viele Studierende und Schüler*innen in finanzielle Not. Hauptgründe sind der Verlust der eigenen Nebentätigkeit oder der Wegfall des Elternunterhalts aufgrund von Kurzarbeit oder Jobverlust. Das Studierendenwerk Bremen ruft betroffene Studierende und Schüler*innen dazu auf, online einen Antrag auf BAföG-Leistungen zu stellen oder einen BAföG-Aktualisierungsantrag einzureichen.

"Wir erleben derzeit eine starke Nachfrage nach BAföG-Leistungen und möchten zusätzlich aktiv alle Studierenden und Schüler*innen dazu aufrufen, online auf https://bafoeg.bremen.de einen Antrag auf BAföG-Leistungen zu stellen. Wer seinen Nebenjob verloren hat, für den ist ein BAföG-Antrag eine gute Alternative. Wer bereits gefördert wird, aber nun weniger oder keinen Elternunterhalt mehr erhält, sollte unbedingt einen BAföG-Aktualisierungsantrag stellen. Hierfür steht auf www.bafög.de das Formblatt 7 zur Verfügung. Mit dem Formblatt 8 besteht zudem die Möglichkeit, einen Antrag auf Vorausleistungen stellen zu können. Wir wissen, dass sich viele Studierende derzeit auch selbstständig nach Jobs im Gesundheitswesen, Einzelhandel und in der Landwirtschaft umschauen und so versuchen ihr Einkommen zu halten und gleichzeitig etwas Sinnvolles für die Gesellschaft zu tun. Wer dennoch auf Hilfe angewiesen ist, der erhält sie bei unserem Amt für Ausbildungsförderung", sagt Hauke Kieschnick, Geschäftsführer des Studierendenwerks Bremen.

Im Bundesland Bremen gehen 72 % der Studierenden einer Erwerbstätigkeit nach. Bundesweit sind 68 % der erwerbstätigen Studierenden auf eigenen Verdienst zur Bestreitung des Lebensunterhaltes angewiesen. Im Durchschnitt betrugen die Einnahmen aus Erwerbstätigkeit 385 Euro. [Quelle: 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, Seite 42, 60 ff.]

"Wir sind weiterhin für die Antragssteller*innen da! Das Team des Amts für Ausbildungsförderung ist per Telefon und E-Mail erreichbar und bearbeitet auch ohne Publikumsverkehr die Anträge auf BAföG. Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs wird derzeit umschichtig gearbeitet, also wechselweise in zwei Teams. Die telefonische Erreichbarkeit ist daher mitunter nicht immer sofortig gegeben und E-Mails können zeitweilig nicht umgehend beantwortet werden. Zur Einreichung von Unterlagen bitten wir daher vorrangig das Upload-Portal https://bafoeg.bremen.de zu nutzen, da hier ein Zugriff aller Mitarbeiter*innen sichergestellt ist. Aufgrund der derzeitigen Situation arbeiten einige Kolleg*innen auch am Samstag, um die Anträge der Studierenden, die sich teilweise in akuten Notsituationen im Auslandsstudium befinden, zu bearbeiten. Dieser Einsatz in herausfordernden Zeiten im Sinne der Studierenden freut mich außerordentlich“, so Kieschnick weiter.

Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz wird zur Hälfte geschenkt und zur Hälfte geliehen. Fünf Jahre nach dem Ende der Förderhöchstdauer beginnt die Rückzahlung. Je nach Förderungsumfang müssen höchstens 77 Monatsraten zu je 130 € (höchstens 10.010 € gesamt) zurückgezahlt werden. Wer auf Antrag wegen geringen Einkommens nur zu niedrigeren Monatsraten als 130 Euro herangezogen wird, ist nach 77 Monatsraten schuldenfrei. Auch dann, wenn tatsächlich weniger als 10.010 Euro zurückgezahlt wurden. Die Förderung für Schüler*innen erfolgt in der Regel als Vollzuschuss, ohne dass das Geld zurückgezahlt werden muss.