2020-08-24

Corona-Pandemie: Überbrückungshilfe für Studierende in Notlage

Die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für Studierende in pandemiebedingter Notlage wird ab 1. Oktober 2020 ausgesetzt. Auf diesem Portal können keine Anträge mehr gestellt werden. Anträge, die bis zum 30. September 2020 23:59 Uhr eingegangen sind, werden von den zuständigen Studenten- und Studierendenwerken aber auf jeden Fall bearbeitet!

 

Walkthrough Antragsstellung Überbrückungshilfe BMBF

Ü-Hilfe Antragsstatus checken + Worauf achten beim Folgeantrag

Die Überbrückungshilfe für Studierende wird verlängert! Studierende in pandemiebedingten Notlagen können den Zuschuss auch im September beantragen.

Mitteilung vom 30. Juli 2020:

Informationen zur Überbrückungshilfe: Uns erreichen sehr viele Anfragen zur Überbrückungshilfe. Eine Beantwortung ist uns leider nicht möglich, weil sie einer Vorab- oder Zwischenprüfung gleichkäme, die wir aus Zeitgründen und aus Gründen der Fairness gegenüber allen anderen Antragsteller*innen nicht durchführen können. Wir bitten dafür um Verständnis.

Alle Anträge werden der Reihe nach Eingang des vollständigen Antrags bearbeitet. Wir befinden uns dauerhaft in der Bearbeitung der Anträge. Sie erhalten auf jeden Fall eine Rückmeldung, und zwar ausschließlich im Antragstool. Diese erfolgt nach der Antragsstellung schnellstmöglich, nimmt allerdings aufgrund einer sehr hohen Anzahl unvollständiger Anträge deutlich mehr Zeit in Anspruch, als ursprünglich vorgesehen. Sie führen zu Nachbesserungsaufforderungen, und müssen in Folge dessen mehrmals geprüft werden. Unvollständige Anträge sind leider in der Mehrzahl.

Die vier häufigsten Ablehnungsgründe:

  • Zu hoher Kontostand zum Stichtag. Dies ist ein zwingender Ablehnungsgrund, auch wenn noch Abbuchungen oder ähnliches ausstehen. Den Zeitpunkt, den Antrag im laufenden Monat abzuschließen und dadurch in die Bearbeitung zu geben, entscheiden die Studierenden aktiv selbst. Und somit auch den Kontostand zum Stichtag.
  • Die aktuelle Notlage ist nicht pandemiebedingt. Die Überbrückungshilfe kann nur dann ausgezahlt werden, wenn die Notsituation nachweislich durch die Pandemie entstanden ist. Das bedeutet, dass vor der Pandemie keine Notlage bestand.
  • Fehlende Nachweise / Mitwirkungspflicht. Eine nachträgliche Ergänzung von Unterlagen per E-Mail ist technisch nicht möglich. Sehen Sie daher bitte von entsprechenden Mitteilungen ab. Sollten Unterlagen fehlen und keine anderen Gründe für eine Ablehnung des Antrags sprechen, erhält die antragsstellende Person eine Mitteilung über das Antragstool und kann dann fehlende Unterlagen im Antragstool hochladen und somit nachreichen.
  • Keine Rückmeldung innerhalb der Nachbesserungsfrist von i.d.R. 7 Tagen. Werden die angeforderten Nachweise nicht innerhalb einer Nachbesserungsfrist von 7 Tagen beantwortet, wird der Antrag automatisch geschlossen.

Wir sind uns der unterschiedlichen Problemlagen, in denen sich die Studierenden befinden, bewusst und arbeiten daher unter Hochdruck an der Antragsbearbeitung.
Über die Überbrückungshilfe hinausgehend helfen die Beratungsstellen der Hochschulen sowie unsere Sozialberatung gerne bei Problemstellungen weiter. 

 

Ursprüngliche Mitteilung vom 15. Juni 2020:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, mit insgesamt 100 Millionen Euro Zuschüssen. Diese werden über die Studierendenwerke vergeben. Die Überbrückungshilfe kann auf www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de beantragt werden.

Antworten zu den wesentlichsten Fragen über den Zuschuss für Studierende gibt es hier, sowie die Top 10 FAQ hierTechnische Hinweise zur Online-Antragsstellung der Überbrückungshilfe gibt es hier.

Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Überbrückungshilfe: 0800 26 23 003
Bitte nutzen Sie diese Telefonnummer des BMBF für Rückfragen. Das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Bremen ist nicht für die Überbrückungshilfe sondern ausschließlich für BAföG-Anfragen und den Darlehensfonds des Studierendenwerks Bremen zuständig.
E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de

 

Informationen zur Antragsstellung zum rückzahlbaren zinslosen Darlehen des Studierendenwerk Bremen für Studierenden in unverschuldeten Notlagen gibt es hier. Dieses Darlehen wird vom Studierendenwerk Bremen ermöglicht und steht in keinem Zusammenhang mit der oben genannten Überbrückungshilfe. Sollten Sie keinen Anspruch auf die Überbrückungshilfe haben, kann bei Bedarf ein Darlehensantrag gestellt werden. Read this message in english.