Abbildung Zeitungsrolle
22.01.2024

Freitische für bedürftige Studierende zur Nutzung in den Mensen und Cafeterien

Bei den Freitischen handelt es sich um Gutscheine für die Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks Bremen. Sie dürfen nur an Studierende gewährt werden, die an einer der vier nachfolgend genannten Hochschulen immatrikuliert sind:

  • Universität Bremen
  • Hochschule Bremen
  • Hochschule Bremerhaven
  • Hochschule für Künste Bremen

Es wird eine Geldzuwendung in Höhe von 100,- € gewährt. Dieser Betrag wird auf die Mensacard aufgeladen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Damit möglichst viele bedürftige Studierende in den Genuss kommen, wird der Freitisch nur einmal pro Semester und im Rahmen der verfügbaren Mittel vergeben. Freitische sind freiwillige Leistungen des Studierendenwerks Bremen, es besteht daher kein Rechtsanspruch. Freitische werden nur an Studierende gewährt, die unverschuldet in eine erhebliche finanzielle Notlage geraten sind und dadurch an der ordnungsgemäßen Durchführung ihres Studiums gehindert sind. Über die Vergabe entscheidet ein Ausschuss, der sich aus Vertreter:innen des Studierendenwerks zusammensetzt.

Vergabeverfahren:

  1. Über die Vergabe wird nur dann beraten, wenn ein schriftlicher Antrag vorliegt, der über die finanzielle Notlage der antragstellenden Person erschöpfend Auskunft gibt.
  2. Der Antrag auf einen Freitisch erfolgt schriftlich und ist an die Sozialberatungsstelle des Studierendenwerks Bremen zu richten. Per E-Mail an sozialberatung@stw-bremen.de oder postalisch an:
    Studierendenwerk Bremen
    Sozialberatung wg. Freitischantrag
    Bibliothekstraße 7
    28359 Bremen
  3. Empfänger:innen von Förderung nach dem BAföG oder Vollstipendien haben keinen Anspruch auf Freitische, es sei denn, sie weisen nach, dass sie sich trotz Förderung in einer außergewöhnlichen finanziellen Notlage befinden.
  4. Bei Antragstellung darf für den Antragszeitraum keine Beurlaubung vom Studium vorliegen.
  5. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
    - vollständig ausgefüllter Antrag auf Gewährung von Freitischen (gem. Anlage),
    - aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
    Kontoauszüge von einem Monat rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.

Wichtiger Hinweis: Bitte den beigefügten Antrag vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen und die für die Bearbeitung notwendigen Belege und Unterlagen beifügen. Fehlende Unterlagen führen dazu, dass der Antrag nicht zur Entscheidung an den Ausschuss weitergeleitet wird. Die Entscheidung wird der antragstellenden Person schriftlich mitgeteilt.