Sachgebietsleiter:in (w/m/d) Personal

Beschreibung

Das Studierendenwerk Bremen ist mit seinen 320 Beschäftigten ein bedeutender sozialer Dienstleister für 30.000 Studierende im Lande Bremen. Für das Sachgebiet Personal suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine:n Sachgebietsleiter:in Personal (w/m/d) in Vollzeit.

Du übernimmst die personelle und fachliche Führung von Mitarbeiter:innen sowie die Bearbeitung von Fach- und Projektaufgaben im Bereich Personal.

Was wir bieten

Zu Ihren Aufgaben gehören

Ihr Profil

Bewerbungsinformationen

Hast Du Interesse? Dann bewirb Dich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 20.05.2025 unter Angabe des Kennzeichens STW-10-05/2025 an das

Studierendenwerk Bremen
Personalstelle
Bibliothekstraße 7
28359 Bremen
oder per E-Mail: bewerbungen@stw-bremen.de

Bitte reiche nur vollständige Bewerbungsunterlagen ein. Dazu gehören Motivationsschreiben, Lebenslauf, aktuelle Arbeitszeugnisse bzw. Referenzen und relevante Qualifikationsnachweise.

Du kannst uns Deine Bewerbung schriftlich oder per E-Mail zusenden. Bitte gib unbedingt das Kennzeichen an. Bei Bewerbungen per E-Mail fasse bitte die gesamten Unterlagen in einem Dokument im PDF-Format zusammen.

Die Auswahlentscheidung erfolgt gem. Art. 33 Absatz 2 des Grundgesetzes entsprechend der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber:innen (w/m/d). Im Rahmen des Leistungsvergleichs ist es unverzichtbar, dass Du ein Arbeitszeugnis vorlegst, welches nicht älter als ein Jahr sein darf. Falls Du Dich in Elternzeit befindest oder im Moment keiner Tätigkeit nachgehst, reiche bitte ein Arbeitszeugnis Deiner letzten Tätigkeit ein. Die Vorlage des Arbeitszeugnisses ist für das weitere Verfahren zwingend erforderlich. Bewerbungen können grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn die Einreichung des Arbeitszeugnisses bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist erfolgt. Solltest Du die Vorlage eines aktuellen Arbeitszeugnisses innerhalb dieser Frist – z.B. aus Gründen der Vertraulichkeit - nicht möglich sein, weiß uns hierauf im Rahmen der Bewerbung bitte ausdrücklich hin.

Aus Kostengründen werden die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt. Bitte reiche nur Kopien (keine Mappen) ein. Sofern Dir eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Deine Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.