Die Beratung richtet sich an Studierende der Universität Bremen, Hochschule Bremen, HfK Bremen und Hochschule Bremerhaven. Dies beinhaltet auch eingeschriebenen Promovend:innen und internationale Student:innen im Vorbereitungsstudium. Für die Beratung an Hochschulstandorte außerhalb des Landes Bremen liegt die Zuständigkeit bei dem jeweiligen Studierendenwerk.
Die Beratungsangebote sind kostenfrei. Es handelt sich um ein Serviceangebot des Studierendenwerks Bremen.
Telefonisch unter 0421 2201 11310 oder persönlich während der Sprechzeiten unseres Sekretariats.
Bei umfangreicheren Fragen empfehlen wir ein persönliches Gespräch. Kurze Anliegen können telefonisch während der offenen Telefonsprechstunden (ohne Termin) besprochen werden. Du kannst dich auch online bei uns melden über unsere Onlineberatung. Hier kannst uns eine Mail schreiben oder mit uns chatten.
Wir beraten zum Thema Studienfinanzierung außerhalb von BAföG. Fragen rund um BAföG beantwortet unser Amt für Ausbildungsförderung.
Hier hilft das Studentische Wohnen weiter.
Wir empfehlen wichtige Schreiben oder Unterlagen, die mit dem Thema des Beratungsanliegens zu tun haben, zum Termin mitzubringen.
Wir haben unseren Sitz auf dem Campus der Universität Bremen, sind aber auch an anderen Hochschulstandorten erreichbar. Weitere Information unter Kontakt.
Ausschließlich Mitarbeitende der Beratungsstelle mit denen unmittelbarer Kontakte besteht (Sekretariat, Berater:in) haben Kenntnis von einem Besuch. Die Beratung unterliegt zudem der Schweigepflicht. Die Universität Bremen sowie die Hochschulen werden nicht informiert, ebenso wenig die Krankenkasse.
Die Sozialberater:innen beraten zu verschiedenen Themen, die eng mit dem Studierendenstatus verbunden sind. Allerdings beraten wir nicht individuell zum Thema BAföG oder Bewerbung um einen Wohnplatz. Hierfür sind die Abteilungen BAföG und Wohnen die richtigen Ansprechorte. Zudem führen wir keine Rechtsberatung durch. Wir können aber an die richtigen Anlaufstellen verweisen.