Bibliothekstraße 7 in 28359 Bremen
30 Wochenstunden
Das Studierendenwerk Bremen hat 350 Beschäftigte und einen gesetzlichen Sozialauftrag für die 30.000 Studierenden im Lande Bremen. In unserem modernen gastronomischen Betrieb NW1 ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle als
Hauswirtschaftskraft (w/m/d)
zu besetzen.
Eine spannende Teilzeitstelle mit 30 Wochenstunden, in der Du Verantwortung übernimmst und den gastronomischen Betriebsablauf aktiv mitgestaltest.
Planbare Arbeitszeiten von montags bis freitags: Deine Dienste richten sich nach den Betriebszeiten der jeweiligen Mensa und liegen innerhalb des Arbeitszeitrahmens von 06:00 bis 20:00 Uhr.
30 Tage Erholungsurlaub sowie zwei zusätzliche arbeitsfreie Tage am 24.12. und 31.12.
Eine Vergütung nach EG 5 TV-L sowie die attraktiven Leistungen des öffentlichen Dienstes.
Eine zusätzliche Absicherung für Deinen Ruhestand durch betriebliche Altersvorsorge (VBL).
Vermögenswirksame Leistungen als zusätzlicher Beitrag zu Deiner finanziellen Vorsorge.
Eine Jahressonderzahlung im November nach den Regelungen des öffentlichen Dienstes.
Unterstützung für Deinen Arbeitsweg mit unserem zinslosen Fahrraddarlehen.
Zahlreiche Angebote rund um Gesundheit und Fitness, darunter Gesundheitskurse und EGYM Wellpass.
Preiswerte Verpflegung in unseren Mensen und Cafeterien.
Einen sicheren Arbeitsplatz bei einem Arbeitgeber mit gesetzlichem Sozialauftrag.
Du stellst den reibungslosen Ablauf des täglichen Betriebs in unserer Satelliten-Mensa NW1 sicher und organisierst die anfallenden Arbeiten vor Ort.
Du nimmst Waren und Speisen aus dem Hauptbetrieb entgegen, kontrollierst deren Vollständigkeit und Qualität und sorgst für eine bedarfsgerechte Bereitstellung.
Du organisierst die Speisenausgabe, stellst einen freundlichen und serviceorientierten Ablauf für unsere Gäste sicher und kümmerst Dich als ihre Ansprechperson um Anliegen und Fragen.
Du stimmst Dich mit der Betriebsleitung zu Warenversorgung, betrieblichen Abläufen und aktuellen Anforderungen ab.
Du koordinierst die vor Ort eingesetzten Mitarbeitenden im Rahmen der bestehenden Einsatzplanung und unterstützt bei der Aufgabenverteilung im Tagesgeschäft.
Du leitest die Mitarbeitenden fachlich an, arbeitest sie ein und bist bei Fragen eine wichtige Ansprechperson für Dein Team.
Du achtest auf die Einhaltung unserer Qualitäts-, Hygiene- und Servicestandards und überwachst insbesondere die HACCP- und Kennzeichnungsvorgaben.
Du erkennst Unstimmigkeiten oder organisatorische Probleme im Tagesgeschäft, leitest diese an die Betriebsleitung weiter und unterstützt bei deren Lösung.
Du setzt betriebliche Vorgaben und organisatorische Veränderungen vor Ort zuverlässig um.
Du verfügst über eine abgeschlossene gastronomische Berufsausbildung, z. B. als Hotelfachfrau/-mann (w/m/d), Restaurantfachfrau/-mann (w/m/d) oder Fachfrau/-mann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie (w/m/d), oder über eine vergleichbare Qualifikation.
Du bringst idealerweise Berufserfahrung in der Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung oder im Servicebereich mit.
Du arbeitest gerne selbstständig, bist gut organisiert, flexibel und lösungsorientiert. Auch im lebhaften Tagesgeschäft behältst Du den Überblick und stellst Dich schnell auf unterschiedliche Anforderungen ein.
Du hast Freude daran, Arbeitsabläufe zu koordinieren und Verantwortung für einen reibungslosen Betrieb vor Ort zu übernehmen.
Erfahrung in der fachlichen Anleitung, Einarbeitung oder Unterstützung von Mitarbeitenden ist wünschenswert.
Du arbeitest zuverlässig, verantwortungsbewusst und serviceorientiert und hast ein ausgeprägtes Bewusstsein für Qualität und Hygiene.
Gegenüber Gästen und Mitarbeitenden trittst Du freundlich und verbindlich auf und kommunizierst gerne und sicher mit unterschiedlichen Ansprechpersonen.
Mit dem Hauptbetrieb und den Kolleg:innen vor Ort arbeitest Du zuverlässig zusammen.
Du bist sicher im Umgang mit digitalen Anwendungen und Kassen sowie offen für neue organisatorische und technische Abläufe.
Englischkenntnisse sind wünschenswert.
Du hast Interesse?
Dann sende uns Deine vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 19.11.2026 unter Angabe des Kennzeichens STW-NW1-11/26 vorzugsweise per E-Mail an:
Bitte fasse dabei alle Unterlagen in einem Dokument im PDF-Format zusammen und gebe unbedingt das Kennzeichen an.
Alternativ kannst Du Deine Bewerbung auch schriftlich an folgende Adresse senden:
Studierendenwerk Bremen
Personalstelle
Bibliothekstraße 7
28359 Bremen
Zu vollständigen Bewerbungsunterlagen gehören:
Lebenslauf, Motivationsschreiben
aktuelle Arbeitszeugnisse bzw. Referenzen
relevante Qualifikationsnachweise.
Wir freuen uns auf Dich und Deine Bewerbung!
Schwerbehinderten Bewerber:innen wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.
Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern eine Unterrepräsentanz im jeweiligen Bereich besteht und nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt.
Alle Geschlechter sind willkommen.
Die Auswahlentscheidung erfolgt gem. Art. 33 Absatz 2 des Grundgesetzes entsprechend der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber:innen (w/m/d). Im Rahmen des Leistungsvergleichs ist es unverzichtbar, dass Du ein Arbeitszeugnis vorlegst, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Falls Du Dich in Elternzeit befindest oder im Moment keiner Tätigkeit nachgehst, reiche uns bitte ein Arbeitszeugnis Deiner letzten Tätigkeit ein. Die Vorlage des Arbeitszeugnisses ist für das weitere Verfahren zwingend erforderlich. Bewerbungen können grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn die Einreichung des Arbeitszeugnisses bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist erfolgt. Sollte Dir die Vorlage eines aktuellen Arbeitszeugnisses innerhalb dieser Frist – z.B. aus Gründen der Vertraulichkeit - nicht möglich sein, weise uns hierauf im Rahmen Deiner Bewerbung bitte ausdrücklich hin.
Wenn Du Beschäftigte:r im öffentlichen Dienst bist, gib bitte Deine derzeitige Entgeltgruppe an. Bitte gib mit den Bewerbungsunterlagen ggf. eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Deine Personalakte ab.
Aus Kostengründen werden die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt. Bitte reiche nur Kopien (keine Mappen) ein. Sofern Dir eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Deine Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.