Küchenarbeiter:innen (w/m/d) in Teilzeit

Beschreibung

Das Studierendenwerk Bremen ist mit seinen 320 Beschäftigten der bedeutende soziale Dienstleister für 30.000 Studierende im Lande Bremen. Für unseren modernen gastronomischen Betriebe in Bremen im Bereich der Universität Bremen sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere unbefristete Stellen als Küchenarbeiter:innen (w/m/d) in Teilzeit mit 19,6 Wochenstunden EG 2 TV-L zu besetzen.

Was wir bieten

Zu Deinen Aufgaben gehören insbesondere

Dein Profil:

Bewerbungsinformationen

Bist Du interessiert?

Dann sende uns Deine Bewerbungsunterlagen bis zum 11.09.2025 unter Angabe des Kennzeichens STW-Küche-Campus-07/2025 an das

Studierendenwerk Bremen

Personalstelle, Bibliothekstraße 7, 28359 Bremen

oder vorzugsweise per E-Mail: bewerbungen@stw-bremen.de

Wir freuen uns auf Dich und Deine Bewerbung!

Bitte reiche uns nur vollständige Bewerbungsunterlagen ein. Dazu gehören

·       Lebenslauf, Motivationsschreiben

·       aktuelle Arbeitszeugnisse bzw. Referenzen

·       relevante Qualifikationsnachweise.

Du kannst uns Deine Bewerbung schriftlich oder per E-Mail zusenden. Gib dabei bitte unbedingt das Kennzeichen an.  Bei E-Mail-Bewerbungen fasse bitte alle Unterlagen in einem PDF-Dokument zusammen.

Die Auswahlentscheidung erfolgt gem. Art. 33 Absatz 2 des Grundgesetzes entsprechend der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber:innen (w/m/d).

Schwerbehinderten Bewerber:innen wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.

Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt.

Alle Geschlechter sind willkommen.

Wenn Du Beschäftigte:r im öffentlichen Dienst bist, gib bitte Deine derzeitige Entgeltgruppe an. Bitte gib uns mit den Bewerbungsunterlagen ggf. eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Deine Personalakte ab.

Aus Kostengründen werden die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt. Bitte reiche uns nur Kopien (keine Mappen) ein. Sofern Dir eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Deine Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.