Sachbearbeiter:in (w/m/d) im Amt für Ausbildungsförderung

Beschreibung

Das Studierendenwerk Bremen ist mit seinen 320 Beschäftigten der bedeutende soziale Dienstleister für 30.000 Studierende im Land Bremen. Im Studierendenwerk Bremen sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen in Vollzeit eines/einer Sachbearbeiter:in (w/m/d) für die Bearbeitung von Anträgen auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu besetzen.

Was wir bieten

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Bewerbungsinformationen

Bist Du interessiert?

Dann sende uns Deine Bewerbungsunterlagen bis zum 29.09.2025 unter Angabe des Kennzeichens STW-BAföG-SB-09/2025 an das

Studierendenwerk Bremen
Personalstelle
Bibliothekstraße 7
28359 Bremen

oder vorzugsweise per E-Mail: bewerbungen@stw-bremen.de

Wir freuen uns auf Dich und Deine Bewerbung!

Bitte reiche uns nur vollständige Bewerbungsunterlagen ein. Dazu gehören:

Du kannst uns Deine Bewerbung schriftlich oder per E-Mail zusenden. Bitte gib unbedingt das Kennzeichen an. Bei Bewerbungen per E-Mail fasse bitte die gesamten Unterlagen in einem Dokument im PDF-Format zusammen.

Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt.

Alle Geschlechter sind willkommen.

Die Auswahlentscheidung erfolgt gem. Art. 33 Absatz 2 des Grundgesetzes entsprechend der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber:innen (w/m/d). Im Rahmen des Leistungsvergleichs ist es unverzichtbar, dass Du ein Arbeitszeugnis vorlegst, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Falls Du Dich in Elternzeit befindest oder im Moment keiner Tätigkeit nachgehst, reiche uns bitte ein Arbeitszeugnis Deiner letzten Tätigkeit ein. Die Vorlage des Arbeitszeugnisses ist für das weitere Verfahren zwingend erforderlich. Bewerbungen können grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn die Einreichung des Arbeitszeugnisses bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist erfolgt. Sollte Dir die Vorlage eines aktuellen Arbeitszeugnisses innerhalb dieser Frist – z.B. aus Gründen der Vertraulichkeit - nicht möglich sein, weise uns hierauf im Rahmen Deiner Bewerbung bitte ausdrücklich hin.

Aus Kostengründen werden die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt. Bitte reiche nur Kopien (keine Mappen) ein. Sofern Dir eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Deine Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.