Werkstudierende für Digitalisierungsarbeiten (w/m/d)

Beschreibung

Das Studierendenwerk Bremen hat 350 Beschäftigte und einen gesetzlichen Sozialauftrag für die 30.000 Studierenden im Lande Bremen. Im Studierendenwerk Bremen sind mehrere Stellen im Dezernat 1 als

Werkstudierende für Digitalisierungsarbeiten (w/m/d)

14,87 €/Std.

befristet für 6 Monate mit mindestens 8 Stunden bis maximal 20 Wochenstunden zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

 

Was wir bieten

Deine Aufgaben:

Dein Profil:

Bewerbungsinformationen

Bist Du interessiert?

Dann sende uns Deine vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe des Kennzeichens STW-DEZ1-Studis-10/2026 vorzugsweise per E-Mail an:

 bewerbungen@stw-bremen.de

 Bitte fasse dabei alle Unterlagen in einem Dokument im PDF-Format zusammen und gebe unbedingt das Kennzeichen an.

 Alternativ kannst Du Deine Bewerbung auch schriftlich an folgende Adresse senden:

 Studierendenwerk Bremen
Personalstelle
Bibliothekstraße 7
28359 Bremen 

Zu vollständigen Bewerbungsunterlagen gehören:

Wir freuen uns auf Dich und Deine Bewerbung!

Schwerbehinderten Bewerber:innen wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.

Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern eine Unterrepräsentanz im jeweiligen Bereich besteht und nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt. 

Alle Geschlechter sind willkommen.

Die Auswahlentscheidung erfolgt gem. Art. 33 Absatz 2 des Grundgesetzes entsprechend der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber:innen (w/m/d). Im Rahmen des Leistungsvergleichs ist es unverzichtbar, dass Du ein Arbeitszeugnis vorlegst, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Falls Du Dich in Elternzeit befindest oder im Moment keiner Tätigkeit nachgehst, reiche uns bitte ein Arbeitszeugnis Deiner letzten Tätigkeit ein. Die Vorlage des Arbeitszeugnisses ist für das weitere Verfahren zwingend erforderlich. Bewerbungen können grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn die Einreichung des Arbeitszeugnisses bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist erfolgt. Sollte Dir die Vorlage eines aktuellen Arbeitszeugnisses innerhalb dieser Frist – z.B. aus Gründen der Vertraulichkeit - nicht möglich sein, weise uns hierauf im Rahmen Deiner Bewerbung bitte ausdrücklich hin. 

Wenn Du Beschäftigte:r im öffentlichen Dienst bist, gib bitte Deine derzeitige Entgeltgruppe an. Bitte gib mit den Bewerbungsunterlagen ggf. eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Deine Personalakte ab. 

Aus Kostengründen werden die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt. Bitte reiche nur Kopien (keine Mappen) ein. Sofern Dir eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Deine Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.