Informationen zur Mensacard

Welche Vorteile hat die Mensacard?

Neben der bargeldlosen Zahlmöglichkeit ist die Nutzung von Snack- und Getränkeautomaten an der Hochschule Bremen und Hochschule Bremerhaven möglich. In unseren Wohnanlagen können zudem die Waschmaschine und Trockner idamit genutzt werden.

Wer kann eine Mensacard erhalten?

Studierende, die an der Universität Bremen, der Hochschule Bremen, der HfK Bremen oder der Hochschule Bremerhaven studieren, die einen Semesterbeitrag zahlen und ihren Studierendenstatus nachweisen können, sowie Bedienstete der genannten Hochschulen.

Wo erhalte ich die Mensacard?

Am Service Point der Uni-Mensa und Mensa Neustadtswall, an der Kasse der Mensen Airport und Werderstraße sowie in der Cafeteria Bremerhaven. Die aktuellen Öffnungszeiten sind auf der Unterseite des jeweiligen Betriebes zu finden.

Was muss ich mitbringen?

5 € (Pfand). Studierende benötigen ihren Studierendenausweis / gültige Immatrikulationsbescheinigung und den Personalausweis. Mitarbeiter*innen der Hochschulen ihren Dienstausweis.

Wo kann ich die Karte aufladen?

Auf dem Campus der Universität Bremen (Uni-Mensa, im Eingangsbereich der SuUB (nur EC), in der Cafeteria GW2, in der Mensa NW1 (derzeit nur EC). In den Mensen an der Hochschule Bremen, vor dem Eingang der Mensa Bremerhaven sowie im Wohnpark am Fleet / Spittaler Str. 1D (nur EC).

Wie lange ist meine Mensacard gültig?

Die Gültigkeit deiner Mensacard wird dir an allen Kartenlesegeräten, Aufladern und beim bezahlen an der Kasse angezeigt.

Welche Daten werden gespeichert?

Auf den bis zum 22.09.2023 ausgebeben Mensacards ist die Matrikelnummer bzw. persönliche Kennnummer sowie das aktuelle Guthaben gespeichert. Wir haben keinen Zugriff auf die personenbezogenen Daten der Hochschulen in Bezug auf die Matrikelnummer. Auf den ab dem 25.09.2023 ausgegebenen Mensacards ist lediglich das aktuelle Guthaben gespeichert.

Mensacard verloren?

Mensacards die bis zum 22.09.2023 ausgeben wurden: Am Service Point der Mensa erhältst du deine Karte wieder, sofern sie gefunden wurde. Die Karte kann dort auch gesperrt und das vorhandene Guthaben auf eine neue Karte übertragen werden. Hierfür ist dein Studierendenausweis oder eine gültige Immatrikulationsbescheinigung und dein Personalausweis notwendig. Mensacards die ab dem 25.09.2023 ausgeben wurden: Es muss eine neue Mensacard verwendet werden. Eine Auszahlung oder Übertragung von Guthaben ist aufgrund der fehlenden Registrierung der Karten nicht möglich.

Mensacard Rückgabe

Am Service Point der Uni-Mensa und Mensa Neustadtswall, sowie in der Cafeteria Bremerhaven ist eine Rückgabe der Mensacard möglich. Mensacards die bis zum 22.09.2023 ausgeben wurden: Nach Legitimation durch die Immatrikulationsbescheinigung und den Personalausweis (bei Bediensteten: Mitarbeitendenausweis, Personalausweis) werden das restliche Guthaben sowie der Kartenpfand ausgezahlt. Mensacards die ab dem 25.09.2023 ausgeben wurden: Der Person welche die Mensacard zurück gibt, erhält das Kartenpfand sowie das restliche Guthaben ausgezahlt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die bargeldlose Zahlung

Die nachfolgend genannten Bedingungen gelten für die bargeldlose Zahlung mit der elektronischen Zahlungsfunktion der Mensacard (Karte) des Studierendenwerks Bremen in den Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks Bremen.

1. Kartenaufwertung
Die Aufwertung der elektronischen Zahlungsfunktion kann mit Bargeld in Noten zu 5 €, 10 €, 20 € oder 50 € oder durch Erteilung einer Einzugsermächtigung im Rahmen des elektronischen Lastschriftverfahrens (ELV) an den hierfür vorgesehenen Aufwertern erfolgen. Die Karten können bis zu einem maximalen Guthaben von 100 € aufgewertet werden. Bei der Aufwertung durch Einzugsermächtigung erteilt die Kartenbesitzerin / der Kartenbesitzer dem Studierendenwerk Bremen die Ermächtigung für die jeweilige Karte, den Aufwertungsbetrag von dem durch die IBAN bezeichneten Konto durch Lastschrift einzuziehen. Die Nichteinlösung von Lastschriftaufträgen führt zur Sperrung der Karte. Jegliche hierdurch entstehenden Kosten trägt der/die Kontoinhaber:in.

2. Kartengültigkeit
Jede Karte trägt ein Gültigkeitsdatum. Ist die Kartengültigkeit abgelaufen, wird die Karte bis zum Nachweis der Berechtigung gesperrt. Kartenbesitzer:innen, deren Karte nicht mehr gültig ist, wenden sich an den Service-Point der Mensa/Cafeteria, um die Gültigkeit der Karte verlängern zu lassen.

3. Pflichten und Obliegenheiten der Kartenbesitzerin/des Kartenbesitzers
Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis und dessen Beendigung auf eine Auszahlung eines auf der Karte befindlichen Restbetrags sind innerhalb von 12 Monaten nach der Deaktivierung der Karte geltend zu machen, anderenfalls sind sie verfallen. Im Verlustfall wird ein auf der Karte befindliches Guthaben nicht erstattet. Abwertungen, die durch die unbefugte Nutzung der Karte entstanden sind, werden ebenfalls nicht erstattet.

4. Datenschutz
Die Daten der bargeldlosen Zahlungsvorgänge mit der elektronischen Zahlungsfunktion werden von den Akzeptanzstellen gespeichert und für die Abrechnung an das Studierendenwerk übermittelt. Die Verarbeitung und Speicherung der Abrechnungsdaten erfolgt anonymisiert durch Speicherung der ID der Karte, des Abbuchungs- bzw. Aufwertungsbetrags und des Kartenguthabens. Bei der Teilnahme am Lastschriftverfahren wird darüber hinaus die IBAN der verwendeten EC- / Maestro-Card gespeichert. Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus nicht gedeckten Lastschriften erteilt der/die Kartenbesitzer:in ausdrücklich die Einwilligung, dass die kontoführende Stelle (bezogenes Geldinstitut) dem Studierendenwerk Bremen den Namen und die Anschrift der Kontoinhaberin/Kartenbesitzerin bzw. des Kontoinhabers/Kartenbesitzers mitteilt. Ein weiterer Austausch von personenbezogenen Daten erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Kartenbesitzerin/des Kartenbesitzers. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Der/die Kartenbesitzer:in stimmt mit der Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr der Speicherung und Verarbeitung der Abrechnungsdaten im beschriebenen Umfang zu.

5. Information
Auskünfte und Informationen zur bargeldlosen Zahlung erhalten Sie am Service-Point der Mensa/Cafeteria.

Bremen, 25.09.2023
Studierendenwerk Bremen
-Anstalt des öffentlichen Rechts-