Jetzt den Weiterförderungsantrag auf BAföG-Leistungen stellen!

Das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Bremen erinnert Studierende daran, jetzt ihren Weiterförderungsantrag auf BAföG-Leistungen zu stellen, um so eine unterbrechungsfreie Auszahlung der Förderung zu ermöglichen.

"Dass Anträge erst kurz vor Ablauf der Förderung gestellt werden, ist Alltag. Ebenso wie unvollständig eingereichte Unterlagen. Wer jedoch bis spätestens zwei Monate vor Ende des laufenden Bewilligungszeitraums einen im Wesentlichen vollständigen Antrag stellt, schafft damit eine gute Basis für eine nahtlose Weiterzahlung des BAföG", sagt Stephanie Benke, Leiterin des Amtes für Ausbildungsförderung im Studierendenwerk Bremen.

BAföG wird in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt. Wenn das Studium nach diesem Bewilligungszeitraum fortgesetzt wird, sollte fristgerecht ein Weiterförderungsantrag gestellt werden. Die jeweils maßgebliche Frist ist zudem im persönlichen BAföG-Bescheid aufgeführt.

Empfohlen wird die Antragstellung über www.bafoeg-digital.de sowie über die BAföG-Digital-App. Die Online-Antragstellung unterstützt beim Ausfüllen, erleichtert die Bearbeitung und weist unmittelbar auf fehlende Unterlagen hin. Noch nicht vorliegende Nachweise wie die Studienbescheinigung können später hochgeladen werden. Wichtig ist, dass der Antrag fristgerecht und im Wesentlichen vollständig eingeht und die Unterlagen nur einmal und nur über BAföG-Digital eingereicht werden. Zusätzliche Zusendungen per E-Mail oder Post verlangsamen den Bearbeitungsprozess erheblich. Hinweise zu unverzichtbaren Unterlagen gibt es in den BAföG-FAQ.