Gastraum Cafeteria GW2

Antragsstellung

Erstantrag

Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung ist eine gesicherte Finanzierung. Für viele Schüler/innen und Studierende steht hierfür das BAföG an erster Stelle.

Für die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

  • der Schüler/innen,
  • der Studierenden aller Hochschulen und Universitäten in Bremen und Bremerhaven und
  • der Schüler/innen und Studierenden in Mittelamerika und Südamerika (inklusive der karibischen Inseln)

ist das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Bremen AöR zuständig

Über die Leistung der Ausbildungsförderung wird ausschließlich durch einen digitalen oder schriftlichen Antrag unter Verwendung amtlicher Formblätter entschieden.

Der Antrag kann online übermittelt, auf dem Postweg zugeschickt oder persönlich abgegeben werden.

Sofern eine Übermittlung von Dokumenten per E-Mail erfolgt, kann es zu Problemen bei großen Datenmengen kommen. Eine Übersendung sollte dementsprechend in gängigen Formaten erfolgen.

Bei Schriftverkehr ist IMMER die Förderungsnummer anzugeben. Nur so ist eine einwandfreie Zuordnung gewährleistet. Sollten Sie noch keine Förderungsnummer erhalten haben, geben Sie bitte UNBEDINGT Ihre Ausbildungsstätte (z. B. Schule im Inland oder Ausland, Hochschule oder Universität im Inland, Hochschule oder Universität im Ausland, etc.) an.

Die Formblätter zur Antragstellung liegen im Foyer der Ebene 0 des Studierendenhauses aus. Sie können auch unter folgendem Link heruntergeladen werden:
www.bafög.de/de/alle-antragsformulare-432.php

Es empfiehlt sich

  • den Antrag online zu stellen, über das bundeseinheitliche Portal "BAföG-Digital". Es findet eine automatische Vollständigkeitsprüfung statt, zusätzliche Ausfüllinformationen werden gegeben und eine Statusabfrage zum Bearbeitungsstand des Antrags ist möglich. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich "Online-Antrag".
  • bei ggfs. auftretenden individuellen Ausbildungsproblemen (z. B. Fachrichtungswechsel oder Ausbildungsabbruch) vor einer Entscheidung die zuständige Sachbearbeitung zu kontaktieren. Nur eine rechtzeitige und umfassende Beratung hilft bei der Klärung der weiteren Förderungsansprüche.

Für den ersten Antrag benötigen Sie:

  • Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung mit schulischem und beruflichem Werdegang)
    (Bei der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer Telefonnummer handelt es sich um empfohlene Angaben. Die Nennung hilft bei einer zeitnahen Klärung von Fragen bzw. Unklarheiten bezüglich Ihre Antrages und liegt somit in Ihrem Interesse.
    Angaben und Nachweise zu Ihrem Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung sind zwingend erforderlich. Sofern einzelne Vermögenswerte nicht vorhanden sind, sind die Felder dieser Vermögenswerte zu streichen bzw. zu entwerten. Bitte prüfen Sie, ob Dritte (z. B. Ihre Eltern oder Großeltern) auf Ihren Namen Vermögen angelegt haben und geben Sie dessen Wert an und weisen es entsprechend nach. Bitte beachten Sie auch, dass Vermögenswerte, die innerhalb der letzten sechs Monate vor Antragstellung oder während der Ausbildung von Ihnen auf Dritte übertragen wurden, zu Ihrem Vermögen zählen können. Diese müssen ebenfalls angegeben und nachgewiesen werden. Im Rahmen Ihres Antrages gemachte Angaben zu Ihrem Vermögen werden jährlich durch einen Datenabgleich (§ 41 Absatz 4 BAföG i. V. m. § 45d EStG) und durch eine Kontenabfrage nach § 93 Absatz 8 AO beim Bundeszentralamt für Steuern überprüft.)

    Bitte beachten Sie auch das Video zur Ausfüllhilfe: "So füllst Du Deinen BAföG-Antrag aus..." im Bereich der allgemeinen Informationen zum BAföG,
  • Formblatt 2 (Bescheinigung nach § 9 BAföG) mit Bestätigung des Schulbesuchs / der Studienangaben durch das Schul- bzw. das Studentensekretariat. Sofern die Hochschule Bescheinigungen nach § 9 BAföG per EDV erstellt, ersetzen sie das Formblatt und sind auch ohne Unterschrift gültig,
  • ggf. Mietvertrag oder eine Erklärung des Wohnungsgebers, wenn Sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern oder im Eigentum der Eltern wohnen,
  • ggf. eine Bescheinigung über Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, mit Angabe des Versicherungsbeginns und der Rechtsgrundlage der Versicherung, 
  • Formblatt 3 (Einkommenserklärung Ehegatte / eingetragener Lebenspartner / Eltern) mit Einkommensnachweisen, wie z. B. Einkommenssteuerbescheid.

Es gilt das Antragsprinzip, d. h. eine Förderung wird ab Beginn des Monats an geleistet, in dem der Unterricht beginnt / die Vorlesungen beginnen, vorausgesetzt in diesem Monat liegt dem Amt ein Antrag vor. Zur Fristwahrung reicht ein formloser Antrag, die Formblätter und Nachweise können Sie nachreichen.

Verschenken Sie kein Geld! Wenn Sie z. B. erst im Dezember den Antrag stellen, erhalten Sie auch erst ab Dezember Förderung, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Hinweis für Schüler/innen / Studierende mit Flüchtlingshintergrund: Erste mehrsprachige Informationen erhalten Sie unter:
www.study-in.de/information-for-refugees

Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen in deutscher Sprache und so früh wie möglich eingereicht werden müssen und auch die Beratung im BAföG-Amt in deutscher Sprache erfolgt. Gerne können Sie mit einem Dolmetscher in die persönliche Beratung kommen.

Informationen zu Ihren datenschutzrechtlichen Informationsrechten nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter:
https://www.bafoeg.de/hinweis
Der zuständige Datenschutzbeauftragte des Amtes für Ausbildungsförderung ist:
Herr Andreas Bargmann, Bibliothekstr. 7, 28359 Bremen
Telefon: 0421-2201-11101
E-Mail: datenschutz@stw-bremen.de

Wiederholungsantrag

Endet ein Bewilligungszeitraum und ist ein neuer Bescheid nicht ergangen, so wird innerhalb desselben Ausbildungsabschnitts Ausbildungsförderung nach Maßgabe des früheren Bewilligungsbescheids unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet.

Dies gilt nur, wenn der neue Antrag im Wesentlichen vollständig zwei Kalendermonate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt wird und ihm die erforderlichen Nachweise beigefügt wurden.

Unverzichtbare Unterlagen sind:

  • Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung mit schulischem und beruflichem Werdegang)
    (Bei der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer Telefonnummer handelt es sich um empfohlene Angaben. Die Nennung hilft bei einer zeitnahen Klärung von Fragen bzw. Unklarheiten bezüglich Ihre Antrages und liegt somit in Ihrem Interesse.
    Angaben und Nachweise zu Ihrem Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung sind zwingend erforderlich. Sofern einzelne Vermögenswerte nicht vorhanden sind, sind die Felder dieser Vermögenswerte zu streichen bzw. zu entwerten. Bitte prüfen Sie, ob Dritte (z. B. Ihre Eltern oder Großeltern) auf Ihren Namen Vermögen angelegt haben und geben Sie dessen Wert an und weisen es entsprechend nach. Bitte beachten Sie auch, dass Vermögenswerte, die innerhalb der letzten sechs Monate vor Antragstellung oder während der Ausbildung von Ihnen auf Dritte übertragen wurden, zu Ihrem Vermögen zählen können. Diese müssen ebenfalls angegeben und nachgewiesen werden. Im Rahmen Ihres Antrages gemachte Angaben zu Ihrem Vermögen werden jährlich durch einen Datenabgleich (§ 41 Absatz 4 BAföG i. V. m. § 45d EStG) und durch eine Kontenabfrage nach § 93 Absatz 8 AO beim Bundeszentralamt für Steuern überprüft.)

    Bitte beachten Sie auch das Video zur Ausfüllhilfe: "So füllst Du Deinen BAföG-Antrag aus..." im Bereich der allgemeinen Informationen zum BAföG,
  • Formblatt 2 (Bescheinigung nach § 9 BAföG) mit Bestätigung des Schulbesuchs / der Studienangaben durch das Schul- bzw. das Studentensekretariat. Sofern die Hochschule Bescheinigungen nach § 9 BAföG per EDV erstellt, ersetzen sie das Formblatt und sind auch ohne Unterschrift gültig
    (Sollte das Formblatt 2 bzw. die Bescheinigung nach § 9 BAföG für den neuen Bewilligungszeitraum bei Antragstellung noch nicht vorliegen, ist die Bescheinigung unverzüglich und unaufgefordert nach Erhalt einzureichen.),
  • ggf. Mietvertrag oder eine Erklärung des Wohnungsgebers, wenn Sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern oder im Eigentum der Eltern wohnen
    (Bei unveränderter Anschrift ist die Vorlage einer Kopie Ihres Mietvertrages oder einer Erklärung des Wohnungsgebers nicht erforderlich. Sollten Sie bei der letzten Antragstellung einen befristeten Mietvertrag eingereicht haben, so ist so früh wie möglich die Vorlage einer Kopie Ihres Anschlussmietvertrages oder einer neuen Erklärung des Wohnungsgebers erforderlich.),
  • ggf. eine Bescheinigung über Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, mit Angabe des Versicherungsbeginns und der Rechtsgrundlage der Versicherung, 
  • Formblatt 3 (Einkommenserklärung Ehegatte / eingetragener Lebenspartner / Eltern) mit Einkommensnachweisen, wie z. B. Einkommenssteuerbescheid.

Bei Studierenden ist ein weiterer unverzichtbarer Nachweis:

  • Formblatt 5 (Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG) mit Siegel des BAföG-Beauftragten oder ein Nachweis der erbrachten ECTS (sofern die Leistungen bei geordnetem Verlauf der Ausbildung dem üblichen Leistungsstand entsprechen), für eine Förderung zum fünften Fachsemester.
    (Da die Leistungsfeststellungen grundsätzlich zum Ende eines Semesters erfolgen, empfehlen wir aber auch in diesen Fällen eine frühzeitige Antragstellung. Das Formblatt 5 bzw. der elektronische Nachweis der erbrachten ECTS ist unabdingbare Förderungsvoraussetzung und einzureichen, sobald der Leistungsstand zum Ende des vierten Fachsemesters bestätigt worden ist.)

Informationen zu Ihren datenschutzrechtlichen Informationsrechten nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter:
https://www.bafoeg.de/hinweis
Der zuständige Datenschutzbeauftragte des Amtes für Ausbildungsförderung ist:
Herr Andreas Bargmann, Bibliothekstr. 7, 28359 Bremen
Telefon: 0421-2201-11101
E-Mail: datenschutz@stw-bremen.de