
Ansprechperson
Ab dem 01.03.2023 ändern sich die Buchstabenaufteilungen und Ansprechpersonen.
Achten Sie bitte unbedingt auf die neue E-Mail-Adresse und Telefonnummer Ihrer zuständigen Ansprechperson!
Die Zuständigkeit richtet sich weiterhin unter anderem nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.
SCHÜLER/INNEN-BAFÖG (INLAND) UND
AUSLANDS-BAFÖG
STUDIERENDEN-BAFÖG (INLAND)