Ausbildungsförderung für Schüler:innen wird geleistet für den Besuch von
1. Weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse zehn, Berufsfachschulen ab Klasse zehn (deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt und die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln), Fach- und Fachoberschulklassen (deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt)
2. Berufsfachschulen und Fachschulklassen
(deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln)
3. Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und Fachoberschulklassen (deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt)
4. Abendgymnasien, Kollegs und Berufsoberschulen und Fachschulen (deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt)
Bei der Schulform aus der Nummer 1 hast du nur einen Anspruch auf Förderung, wenn du nicht mehr bei den Eltern wohnst und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- eine entsprechende Ausbildungsstätte ist zu weit vom Elternhaus entfernt
- eigener Haushalt besteht und die Schülerin oder der Schüler ist verheiratet oder geschieden
- eigener Haushalt besteht und die Schülerin oder der Schüler betreut mindestens ein eigenes Kind
So speziell wie deine DNA ist die Höhe deiner BAföG-Förderung – wir müssen sie ausrechnen! Also stell deinen Antrag am besten über BAföG Digital (Link) oder lass dich telefonisch beraten (Link). Kostet ja nichts. Einen groben Überblick über die Förderung, die je nach Schulform unterschiedlich hoch ist, findest du hier.
Am besten so früh wie möglich, wenn du die Ausbildungsstätte schon besuchst, zählt der Antrag nämlich erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs hier im Studierendenwerk. Wer also kein Geld "verschenken" will, macht´s am besten gleich. Wenn du schon BAföG bekommst und dies erneut beantragen möchtest (Wiederholungsantrag), empfehlen wir eine Antragsstellung zwei Monate bevor der Bewilligungszeitraum endet.
Das hängt im Wesentlichen von dir ab. Wenn uns alle einzureichenden Unterlagen vorliegen, kann die Bearbeitung deines Antrages bis zu 10 Wochen dauern.
Nicht so kompliziert, wie es für dich auf den ersten Blick vielleicht aussieht. Bevor du aufgibst, frag uns gerne um Rat.
Es ist eine Kombination aus deinem Vermögen (Geld auf Konten, Lebensversicherung, etc.), deinen Einkünften (z.B. Minijob), den Einkünften der Eltern des vorletzten Jahres und der Freibeträge (z.B. Geschwister!), die man davon abziehen kann. Tipp: Wenn deine Eltern aktuell weniger verdienen als vor 2 Jahren, kann auf Antrag mit dem aktuellen, geringeren Einkommen gerechnet werden.
Verdienen sie aktuell mehr als vor 2 Jahren wird das nicht berücksichtigt. Übrigens: Das Vermögen der Eltern spielt keine Rolle.
Die gibt es nicht als konkrete Zahl und muss individuell geprüft werden.
Damit wir prüfen können, ob du eventuell mehr BAföG erhalten kannst. Es gibt z.B. Freibeträge für Geschwisterkinder, die z. B. zur Schule gehen, studieren, eine Lehre machen oder ein FSJ, etc.
So ein Antrag gilt meistens für 12 Monate. In diesem Zeitraum (nennt sich "Bewilligungszeitraum") darfst du z. B. im Minijob insgesamt bis 6.251,04 € Euro verdienen. Das sind im Schnitt 520 Euro pro Monat. Es ist aber egal, ob du monatlich dieselbe Summe verdienst, oder z.B. ein paar Monate nichts und dann wieder umso mehr. Kommst du über die Verdienstgrenze, wird das BAföG entsprechend gekappt. Für freiberufliche Tätigkeiten, Selbständige, Übungsleiter und Studis mit Kindern gelten andere Grenzen.
Für den Bereich der Schüler*innen Förderung gilt: Das Geld, das du bekommst ist ein Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst.