(Zukünftige) Studierende der Universität Bremen, der Hochschule Bremen, der HfK Bremen sowie der Hochschule Bremerhaven.
Studierenden der Constructor Universität dürfen wir keinen Wohnraum anbieten!
Nein. Es müssen die Voraussetzungen gemäß Ziffer 1 erfüllt sein.
Einfach online den Wohnraumantrag ausfüllen. Für Zimmer in Wohngemeinschaften bitte u.a. Ziffer 5 beachten.
Es ist jederzeit möglich sich für einen Wohnplatz zu bewerben und auf die Bewerber:innenliste gesetzt zu werden. Allerdings besteht erst dann Anspruch auf einen Wohnplatz, wenn alle Unterlagen, die auf unserem Wohnraumantrag gefordert sind, vorliegen. Ganz wichtig ist es, nach Studienplatzzusage (Zulassungsbescheid) schnellstmöglich die Immatrikulationsbescheinigung der Universität Bremen, Hochschule Bremen, HfK Bremen oder Hochschule Bremerhaven einzureichen.
Für Zimmer in Wohngemeinschaften besteht ein Mitspracherecht der WG-Bewoner:innen. Hier ist das Einverständnis der jeweiligen WG von der Bewerber:in einzuholen. Der Kontakt mit der WG kann direkt über die Homepage aufgenommen werden. Die Voraussetzungen gemäß Ziffer 2. müssen aber vorliegen.
Aktuell beträgt die Wartezeit ca. 14 Monate. Sie ist u.a. abhängig vom Datum des Bewerbungseingangs, der Anzahl der ausgewählten Wohnanlagen und -formen. Da sich Bewerbungen und freie Wohnheimplätze fortlaufend ändern, kann leider keine verlässliche Aussage getroffen werden, wann oder ob ein Wohnplatz angeboten werden kann. Sobald wir ein passendes Wohnangebot unterbreiten können, informieren wir automatisch per E-Mail darüber und Bitten von Anfragen hierzu abzusehen.
Nein. Die Vergabe erfolgt anhand verschiedener Kriterien, die sich im Einzelnen aus der Vergaberichtlinie ergeben. Dazu gehören u. a. der beabsichtigte Studienabschluss (z. B. Bachelor oder Master), der Studienbeginn sowie der Bedarf an einer bestimmten Wohnform wie beispielsweise ein barrierefreies oder Familienapartment. Auch die bei der Bewerbung angegebene Anzahl der möglichen Wohnanlagen spielt eine Rolle, ebenso wie weitere Faktoren.
Wer ein Wohnangebot nicht annimmt, kann sich lediglich auf einen Platz in unseren Wohngemeinschaften bewerben. Der Anspruch auf die Zuweisung eines anderen Wohnplatzes besteht nicht. Ausnahmen gelten für studienbedingte Abwesenheit.
Die Vergabe der Appartements erfolgt nach einer Bewerber:innenliste. Bei Verfügbarkeit erfolgt automatisch eine Mitteilung per E-Mail.
Neben der Miete die wesentlichen Nebenkosten einschließlich Internetzugang.
Es werden Zimmer in Wohngemeinschaften und Appartements angeboten.
Sie mieten ein Zimmer und teilen die sanitären Anlagen sowie die Küche mit den anderen WG-Mitgliedern.
Eine abgeschlossene Wohneinheit mit eigener Kleinküche und eigenem Bad.
In begrenztem Umfang stehen Familienwohnungen zur Verfügung. Eine telefonische Rücksprache wird empfohlen.
Ja. Die Ausstattung kann in den einzelnen Wohnanlagen jedoch variieren. Haushaltsgegenstände und Bettzeug sind jedoch in jedem Fall mitzubringen.
Ja. In jeder Wohnanlage stehen Waschmaschinen und Wäschetrockner gegen eine geringe Gebühr zur Verfügung.
Ja, in allen Wohnanlagen.
In den meisten Wohnanlagen stehen Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Die maximale Wohnzeit beträgt 36 Monate, wenn der Mietvertrag erstmalig zum 01.04.2024 oder später geschlossen wurde. Für Studierenden, die bereits unmittelbar zuvor einen Mietvertrag bei uns hatten, gilt eine maximale Wohnzeit von 60 Monaten.
In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung im Einzelfall möglich. Wir verweisen zu den Voraussetzungen auf den „Antrag auf Wohnzeitverlängerung“ unter „Formulare und Informationen“ zu finden.
Ja. Vor Vertragsbeginn ist die 1. Miete mit Kaution zu zahlen.
Nach Terminvereinbarung vom zuständigen Hausmeister.
Für eine Untervermietung muss mindestens 3 Wochen vor Beginn der dafür vorgesehene Antrag komplett ausgefüllt und mit allen notwendigen Unterlagen bei der für die jeweilige Wohnanlage zuständigen Person eingereicht werden. Weitere Informationen befinden sich auf dem Antrag zur Untervermietung [LINK].