Mitarbeiter:in (w/m/d) im Bereich Informationstechnik

Beschreibung

Das Studierendenwerk Bremen ist mit seinen 320 Beschäftigten der bedeutende soziale Dienstleister für ca. 28.000 Studierende im Land Bremen. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen/eine .

Was wir Dir bieten:

Zu Deinen Aufgaben gehören dabei im Wesentlichen:

Dein Profil, mit dem Du uns begeisterst:

Bewerbungsinformationen

Ein stets aufgeschlossenes und dienstleistungsorientiertes Auftreten ist für Dich eine Selbstverständlichkeit? Dann bewirb dich bis zum 19.08.2025 unter Angaben des Kennzeichens STW-07/2025-IT-MA an das

Studierendenwerk Bremen Personalstelle
Bibliothekstr. 7
28359 Bremen
oder per E-Mail: bewerbungen@stw-bremen.de

Wir freuen uns auf Dich und Deine Bewerbung!

Bitte sende uns nur vollständige Bewerbungsunterlagen zu. Dazu gehören Motivationsschreiben, Lebenslauf, aktuelle Arbeitszeugnisse bzw. Referenzen und relevante Qualifikationsnachweise.

Du kannst uns Deine Bewerbung schriftlich oder per E-Mail zusenden. Bitte gib unbedingt das Kennzeichen an. Bei Bewerbungen per E-Mail fasse bitte die gesamten Unterlagen in einem Dokument im PDF-Format zusammen.

Die Auswahlentscheidung erfolgt gem. Art. 33 Absatz 2 des Grundgesetzes entsprechend der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber:innen (w/m/d).

Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich abzubauen, werden Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorranging berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt. Alle Geschlechter sind willkommen.

Im Rahmen des Leistungsvergleichs ist es unverzichtbar, dass Du uns ein Arbeitszeugnis vorlegst, welches nicht älter als ein Jahr sein darf. Falls Du Dich in Elternzeit befindest oder im Moment keiner Tätigkeit nachgehst, reiche bitte ein Arbeitszeugnis Deiner letzten Tätigkeit ein. Die Vorlage des Arbeitszeugnisses ist für das weitere Verfahren zwingend erforderlich. Bewerbungen können grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn die Einreichung des Arbeitszeugnisses bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist erfolgt. Sollte Dir die Vorlage eines aktuellen Arbeitszeugnisses innerhalb der Frist – z.B. aus Gründen der Vertraulichkeit – nicht möglich sein, weise uns hierauf im Rahmen Deiner Bewerbung bitte ausdrücklich hin.

Aus Kostengründen werden Die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt. Bitte reiche uns nur Kopie (keine Mappen) ein. Sofern Dir eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Deine Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.