Ingenieur:in / Architekt:in (w/m/d)

Beschreibung

Das Studierendenwerk Bremen ist mit seinen 340 Beschäftigten der bedeutende soziale Dienstleister für 30.000 Studierende im Land Bremen. Im Studierendenwerk Bremen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines/einer

Ingenieur:in / Architekt:in (w/m/d)

für die Bau- und Projektleitung sowie Steuerung von Instandhaltungsmaßnahmen bis hin zu komplexen Sanierungs- und Neubauvorhaben zu besetzen.

Wir bieten:

Ihre Aufgaben sind im Wesentlichen:

Ihr Profil:

Bewerbungsinformationen

Sind Sie interessiert?

Dann senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 19.06.2026 unter Angabe des Kennzeichens STW-Bau-06/2026 an das

Studierendenwerk Bremen
Personalstelle
Bibliothekstraße 7

28359 Bremen

oder vorzugsweise per E-Mail: bewerbungen@stw-bremen.de

Wir freuen uns auf Sie und Ihre Bewerbung!

Bitte reichen Sie uns nur vollständige Bewerbungsunterlagen ein. Dazu gehören

Sie können uns Ihre Bewerbung schriftlich oder per E-Mail zusenden. Bitte geben Sie unbedingt das Kennzeichen an. Bei Bewerbungen per E-Mail bitten wir darum, die Unterlagen zusammenhängend in einer PDF-Datei einzureichen. 

Schwerbehinderten Bewerber:innen wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.

Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern eine Unterrepräsentanz im jeweiligen Bereich besteht und nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt.

Alle Geschlechter sind willkommen.

Die Auswahlentscheidung erfolgt gem. Art. 33 Absatz 2 des Grundgesetzes entsprechend der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber:innen (w/m/d). Im Rahmen des Leistungsvergleichs ist es unverzichtbar, dass Du ein Arbeitszeugnis vorlegst, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Falls Du Dich in Elternzeit befindest oder im Moment keiner Tätigkeit nachgehst, reiche uns bitte ein Arbeitszeugnis Deiner letzten Tätigkeit ein. Die Vorlage des Arbeitszeugnisses ist für das weitere Verfahren zwingend erforderlich. Bewerbungen können grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn die Einreichung des Arbeitszeugnisses bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist erfolgt. Sollte Dir die Vorlage eines aktuellen Arbeitszeugnisses innerhalb dieser Frist – z.B. aus Gründen der Vertraulichkeit - nicht möglich sein, weise uns hierauf im Rahmen Deiner Bewerbung bitte ausdrücklich hin.

Wenn Sie Beschäftigte:r im öffentlichen Dienst sind, geben Sie bitte Ihre derzeitige Entgeltgruppe an. Bitte geben Sie mit den Bewerbungsunterlagen ggf. eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte ab.

Aus Kostengründen werden die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt. Bitte reichen Sie nur Kopien (keine Mappen) ein. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.