Werderstraße 73 in 28199 Bremen
19,6 Wochenstunden
Das Studierendenwerk Bremen ist mit seinen 340 Beschäftigten der bedeutende soziale Dienstleister für 30.000 Studierende im Land Bremen. In unserem modernen gastronomischen Betrieb Mensa Werderstraße ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle als Küchenarbeiter:in (w/m/d) in Teilzeit (mit 19,6 Wochenstunden) zu besetzen.
Familienfreundliche und flexible Arbeitszeiten im Rahmen des öffentlichen Dienstes,
die sich an Deinem Alltag orientieren – in der Regel montags bis freitags zwischen
06:00 und 20:00 Uhr.
Deine konkreten Einsatzzeiten richten sich nach den Abläufen der Mensa und
werden über einen Dienstplan organisiert. Bei rund 19,6 Wochenstunden arbeitest Du
meist etwa 4 Stunden täglich – individuelle Wünsche berücksichtigen wir dabei nach
Möglichkeit.
Jeder braucht mal eine Pause und bei uns wird die Erholung ernst genommen - Du
hast 30 Tage Erholungsurlaub. Und weil wir wissen, wie schön freie Tage sind, legen
wir am 24.12. und 31.12. noch zwei arbeitsfreie Tage obendrauf.
Nicht nur der Job rockt, sondern auch Dein Gehalt – fair bezahlt nach EG 2 TV-L und
mit allem, was der öffentliche Dienst so draufhat.
Deine Zukunft ist uns wichtig - mit der betrieblichen Altersvorsorge (VBL) unterstützen
wir Dich mit einer zusätzlichen Absicherung im Ruhestand.
Dein Sparschwein freut sich über unsere vermögenswirksamen Leistungen.
Du bist der Schlüssel zu unserem Erfolg - deshalb erhältst Du zum Endspurt am
Jahresende eine attraktive Jahressonderzahlung im November.
Mit unserem zinslosen Fahrraddarlehen rollst Du gesund und umweltfreundlich zur
Arbeit.
Du bleibst mit unseren Angeboten zu Gesundheitskursen, Firmenfitness und EGYM
Wellpass immer in Topform!
Und da Deine Karriere bei uns echt zum Anbeißen ist und Dein Magen ebenfalls
Benefits verdient, kannst Du in unseren Mensen und Cafeterien preiswert essen.
Multitalent: Du unterstützt uns in der Produktion unseres Cafeteria- und Mensaangebotes. Ausgabe an unsere vorwiegend studentischen Gäste und Verkauf über unser bargeldloses Kassensystem.
Prozessprofi: Durchführung von Spül- und Reinigungstätigkeiten.
Überblick: Mithilfe bei der Organisation eines reibungslosen Ablaufes in der Küche.
Hygieneheld:in: Einhaltung der HACCP-Standards auf deinem Posten und im Umgang mit den Lebensmitteln.
Berufspraxis: Gerne mit ersten Erfahrung in Küche, Bäckerei, Einzelhandel etc.
Kraftpaket: Du bist stark und meisterst auch anstrengende Aufgaben mit Leichtigkeit.
Quasselstrippe: Du sprichst Deutsch.
Teamgedanke: Du packst gerne mit an und unterstützt dein Team, wo du kannst.
Wenn du Beschäftigte:r im öffentlichen Dienst bist, gib bitte Deine derzeitige Entgeltgruppe an. Bitte gib mit den Bewerbungsunterlagen ggf. eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in deine Personalakte ab.
Schwerbehinderten Bewerber:innen wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.
Bist du interessiert?
Dann sende uns Deine Bewerbungsunterlagen bis zum 24.08.2026 unter Angabe des Kennzeichens STW-Werder-08/2026 an das
Studierendenwerk Bremen
Personalstelle
Bibliothekstraße 7
28359 Bremen
oder vorzugsweise per E-Mail: bewerbungen@stw-bremen.de
Wir freuen uns auf Dich und Deine Bewerbung!
Bitte reiche uns nur vollständige Bewerbungsunterlagen ein. Dazu gehören
Lebenslauf, Motivationsschreiben
aktuelle Arbeitszeugnisse bzw. Referenzen
relevante Qualifikationsnachweise.
Du kannst uns Deine Bewerbung schriftlich oder per E-Mail zusenden. Bitte gib unbedingt das Kennzeichen an. Bei Bewerbungen per E-Mail fasse bitte die gesamten Unterlagen in einem Dokument im PDF-Format zusammen.
Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern eine Unterrepräsentanz im jeweiligen Bereich besteht und nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt.
Alle Geschlechter sind willkommen.
Die Auswahlentscheidung erfolgt gem. Art. 33 Absatz 2 des Grundgesetzes entsprechend der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber:innen (w/m/d). Im Rahmen des Leistungsvergleichs ist es unverzichtbar, dass Du ein Arbeitszeugnis vorlegst, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Falls Du Dich in Elternzeit befindest oder im Moment keiner Tätigkeit nachgehst, reiche uns bitte ein Arbeitszeugnis Deiner letzten Tätigkeit ein. Die Vorlage des Arbeitszeugnisses ist für das weitere Verfahren zwingend erforderlich. Bewerbungen können grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn die Einreichung des Arbeitszeugnisses bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist erfolgt. Sollte Dir die Vorlage eines aktuellen Arbeitszeugnisses innerhalb dieser Frist – z.B. aus Gründen der Vertraulichkeit - nicht möglich sein, weise uns hierauf im Rahmen Deiner Bewerbung bitte ausdrücklich hin.
Aus Kostengründen werden die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt. Bitte reiche nur Kopien (keine Mappen) ein. Sofern Dir eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Deine Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.