Studieren mit Legasthenie

Mit den Begriffen Legasthenie bzw. Lese-Rechtschreibstörung (LRS) wird eine Beeinträchtigung bezeichnet, die durch ausgeprägte Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und/oder des Rechtschreibens gekennzeichnet ist und nicht auf eine unterdurchschnittliche Intelligenz, fehlende Beschulung, psychische Erkrankung oder Hirnschädigung zurückzuführen ist.

Legasthenie kann auch im Erwachsenenalter noch zu Problemen führen. Sollten Betroffene feststellen, dass sie sich aufgrund ihrer Legasthenie den Anforderungen im Studium nicht gewachsen fühlen, so besteht die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Denn die Lese-Rechtschreibstörung ist von der Rechtsprechung zum Prüfungsrecht als Behinderung bestätigt worden. Zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs bedarf es für Studierende einer Bescheinigung über eine bestehende Legasthenie, die nicht älter als 5 Jahre sein darf.

Die PBS bietet eine kostenlose diagnostische Abklärung (Legasthenie-Test) für Studierende der Hochschulen des Landes Bremen an. Bei Bedarf kann eine Bescheinigung als Anlage zu einem Nachteilsausgleich zur Vorlage beim Prüfungsamt ausgestellt werden. - Die Anmeldung zur Legasthenie-Diagnostik erfolgt über das PBS-Sekretariat. Dieses Angebot beinhaltet keine Dyskalkulie-Diagnostik.

 

Hier erhalten Sie weitere Infos zum Nachteilsausgleich

Wenn Sie sich zur Antragsstellung eines Nachteilsausgleichs beraten lassen möchten, finden Sie hier die entsprechenden Angebote der einzelnen Hochschulen:

Universität Bremen: KIS Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung 

Hochschule Bremen: Studieren mit Beeinträchtigung 

Hochschule für Künste: Dezernat 1 für studentische und akademische Angelegenheiten/Büro für Studierende

Hochschule Bremerhaven: Barrierefrei studieren und arbeiten  Beratung bei Nachteilsausgleichen 

Allgemeine Informationen rund um das Thema Legasthenie finden Sie hier: Bundesverband Legasthenie & Dyskalkulie e.V.