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Darlehenstilgung
Die Gesamtdarlehensbelastung für Studierende an Höheren Fachschulen und für Schüler an Akademien ist auf 10.010,00 € begrenzt. Das unverzinsliche Staatsdarlehen wird frühestens fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer fällig und ist mit monatlichen Raten (z. Z. 130,00 €) zu tilgen.
Zuständig für den Darlehenseinzug ist das Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln.